Gültig ab 01.01.2016
Download als PDF: iPhoneMAGAZIN Mediadaten 2016
Kurzcharakteristik
iPhoneMAGAZIN ist das dreimonatlich erscheinende Universal-Magazin für alle begeisterten Anwender von Apples iPhone, iPad und iPod Touch. Die immer größer werdende Fangemeinde der auch weiterhin in Funktion und Design einzigartigen mobilen Endgeräte von Apple, erfahren mit iPhoneMAGAZIN alles Wissenswerte über die neuesten Entwicklungen und Funktionen und erhalten praxisorientiert wichtige und kaum bekannte Tipps und Tricks zur Bedienung, Optimierung und Sicherheit.
Auch bei Fehlfunktionen, Beschädigung und Verlust ist iPhoneMAGAZIN ein verlässlicher Partner. Die spezielle Rubrik „Troubleshooting“ hilft mit professionellem Rat gibt wichtige Hinweise was in solchen Fällen zu tun ist.
Neues und empfehlenswertes Zubehör wird in iPhoneMAGAZIN ausführlich vorgestellt und getestet, alle relevanten Mobilfunktarife werden umfassend analysiert, geprüft und übersichtlich dargestellt. Das besondere inhaltliche Augenmerk liegt auf einer hohen Zahl von ausführlichen App-Tests. In übersichtlicher Form finden sich in jeder Ausgabe von iPhoneMAGAZIN mehrere 100 App-Rezensionen, die von einem eigenen Spezialisten-Team zuvor ausführlich, kritisch und unabhängig getestet wurden.
Welche App ist für mein Bedürfnis die beste, welche Alternativen gibt es, wie kann ich mein Gerät noch effektiver machen und welche App ist wirklich ihr Geld wert? Dies und noch viel mehr beantwortet iPhoneMAGAZIN in seinem ausführlichen App-Test-Bereich, der insgesamt über die Hälfte der über 120 Inhaltseiten ausmacht.
Die Sprache von iPhoneMAGAZIN ist für alle Anwender von iPhone, iPad und iPod Touch verständlich, Spezialistenwissen wird für jedermann nachvollziehbar vermittelt. Das moderne und auf das Sinnvoll-Wesentliche reduzierte Layout spiegelt das Design-Gefühl der Apple-Endgeräte wieder. Anzeigenkunden erreichen mit iPhoneMAGAZIN eine hochattraktive Zielgruppe. Anwender von Apples mobilen Endgeräten sind jung, gebildet und digital hochaktiv. Sie sind technische Trendsetter und Meinungsvervielfältiger, gut situiert und konsumieren gerne. Der Download von kostenpflichtigen Apps hat sich als üblicher Einkaufsprozess etabliert.
iPhoneMAGAZIN bietet Anbietern von Apple-Zubehör aller Art und Apps eine ideale Werbeplattform. Aber auch allen anderen, die die Speerspitze einer technischen und designorientierten Avangarde erreichen wollen.
Anzeigenleitung
Erscheinungsweise/Auflage
Termine
Heft-Nr. | Anzeigenschluss | Druckunterlagenschluss | Erscheinungstermin |
---|---|---|---|
02 / 2016 | 13. Januar 2016 | 18. Januar 2016 | 02. Februar 2016 |
03 / 2016 | 30. März 2016 | 04. April 2016 | 18. April 2016 |
04 / 2016 | 20. Juni 2016 | 24. Juni 2016 | 11. Juli 2016 |
05 / 2016 | 02. September 2016 | 08. September 2016 | 26. September 2016 |
Anzeigenformate/Preise
2/1
420 x 297 mm
Satzspiegel:
390 x 270 mm
—
4.500,00 Euro
1/1
210 x 297 mm
Satzspiegel:
180 x 270 mm
—
2.900,00 Euro
1/2
210 x 150 mm
Satzspiegel:
180 x 133 mm
—
1.800,00 Euro
1/2
103 x 297 mm
Satzspiegel:
88 x 270 mm
—
1.800,00 Euro
1/3
210 x 102 mm
Satzspiegel:
180 x 86 mm
—
1.300,00 Euro
1/3
72 x 297 mm
Satzspiegel:
57 x 270 mm
—
1.300,00 Euro
1/4
57 x 297 mm
Satzspiegel:
45 x 270 mm
—
1.200,00 Euro
1/4
103 x 150 mm
Satzspiegel:
88 x 133 mm
—
1.200,00 Euro
1/4
210 x 83 mm
Satzspiegel:
180 x 60 mm
—
1.200,00 Euro
Bitte beachten Sie:
Allgemeine Angaben
Name der Zeitschrift:
iPhoneMAGAZIN
Alles rund um iPhone, iPad & Apple Watch
Jahrgang: 4
Internet: www.iphone-magazin.eu
Druckauflage: ca. 50.000 Expl.
Vertriebsweg: Grosso und Bahnhofsbuchhandel, D/A/CH/L
Erscheinungsweise: 3-monatlich
Copy-Preis: 7,90 € (D)
Umfang: 132 Seiten
Anzeigenmarketing /Anzeigendisposition:
Telemarketing Lehmkuhl
Inh. Brigitta Reinhart (Anzeigenleitung)
Ostring 5h, 85630 Grasbrunn
Telefon: +49 (89) 46 47 29
Telefax: +49 (89) 46 38 15
E-Mail: media@cmt-verlag.de
Verlag:
CMT Verlags GmbH
Sternenstraße 3, 77656 Offenburg
Telefon: +49 (0781) 20 55 50 33
www.cmt-verlag.de
E-Mail: info@cmt-verlag.de
HRB 709384, Amtsgericht Freiburg i.Br.
Umsatzsteuer-Identnummer: DE287278891
Geschäftsführer: Christoph Hoffmann, Thomas Perskowitz, Michael Oliver Rupp
Technische Daten & Anzeigenservice
Maße
Zeitschriftenformat:
210 mm breit x 297 mm hoch (A4)
Satzspiegel: 180 x 270 mm
Beschnittzugabe: 3 mm je Außenkante
Druck- und Bindeverfahren
Rollenoffset für Umschlag
Bogenoffset für Inhalt
dreiseitige Klebebindung.
Papier
Inhalt: 60g/m² GraphoInvent,
Umschlag: 300g/m² holzfrei,
weiß glänzend, gestrichen, Bilderdruck
Datenübertragung
E-Mail:
Senden Sie Ihre druckfähigen PDF-Daten (bis max. 25 MByte) per E-Mail an folgende Adresse: dispo@cmt-verlag.de
FTP (File Transfer Protokoll):
Gern können Sie uns Ihre Daten via FTP übertragen. Die Zugangsdaten erhalten Sie auf Anfrage.
Kündigen Sie bitte die FTP-Anlieferung Ihrer Druckdaten unter dispo@cmt-verlag.de an! Zur FTP-Datenübertragung muss die Einstellung „Passives FTP“ eingeschaltet sein.
Für individuelle Zugriffsdaten und bei Fragen zur Datenanlieferung wenden Sie sich an die Telefonnummer +49 (221) 913 94 80.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehreren Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstiger Inserenten in der Druckschrift “iPhone-Magazin“ zum Zwecke der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den, seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Für die Abnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschriftwird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden.
6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
7. Der Verlag behält sich vor, rechtsverbindlich bestätigte Aufträge, sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Rabatt gewährt, sofern der Besteller trotz rechtzeitiger Belegvorlage nicht vor der nächsten Einschaltung auf den Fehler hinweist. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vor-hersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.
11. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
13. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
14. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
15. Aus einer Auflagenminderung kann beim Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Ausgabe beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fach- und Publikumszeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H., 100.000 Exemplaren 15 v.H., 500.000 Exemplaren 10 v.H., über 500.000 Exemplaren 5 v.H. beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
16. Erfüllungsort ist Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der
Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen
a) Die Werbungsmittler oder Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
b) Die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beihefter, Beikleber, Beilagen oder technische Sonderausführungen. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag oder den Erfüllungsgehilfen rechtsverbindlich.
c) Preisänderungen (Preisermäßigungen, Änderungen der Rabattstaffel, Preiserhöhungen) gelten vom Tag des Inkrafttretens der neuen Preisliste an, auch für laufende Abschlüsse. Bei Preiserhöhungen steht dem Werbungtreibenden das Recht der Entscheidung über die Fortführung des Auftrages zu.
d) Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50% besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichts, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen, mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
e) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen.
Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.
f) Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z.B. Arbeitskämpfe, Beschlagnahme oder dergleichen) hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% der garantierten verkauften Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausender-Seitenpreis gemäß der im Tarif oder auf andere Weise genannten garantierten verkauften Auflage zu bezahlen.
g) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige.
h) Beilagen müssen spätestens 8 Tage vor dem Beilegetermin dem Verlag vorliegen. Bei nicht rechtzeitig eingetroffenen Beilagen sind die entstandenen Kosten zu ersetzen.
i) Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Abbestellungen und Änderungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum Anzeigenschluss bzw. Rücktrittstermin der betreffenden Ausgabe dem Verlag vorliegen. Für bereits gesetzte Anzeigen werden Satzkosten berechnet.
j) Zu Beginn einer neuen Geschäftsverbindung oder bei Zahlungsrückständen behält sich der Verlag vor, Vorauszahlung bis zum Anzeigenschlusstermin zu verlangen.
k) In Ergänzung zu Ziffer 7 der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch bestätigte Anzeigenaufträge für den Verlag erst nach Vorlage des Anzeigenmotivs und dessen Billigung durch den Herausgeber rechtsverbindlich. Der Herausgeber hat das Recht, auch bereits bestätigte Anzeigen aufträge abzulehnen.
CMT Verlags GmbH, Stand November 2013